Moinsen... Steh grad auf Schlauch das Guten hier von CSR verwirrt mich etwas. Guckt euch bitte mal an und wenn ihr da ahnung von habt erklärt mir was das nu is für ne abnahme etc... Soll laut CSR ja nur ne kleene eintragung sein ohne einzelabname (also quasi §19) aber dies Gutachten bestätigt das doch nich ober hab ich was überlesen.
HAT VLL IRGENDJEMAND NEN GOLF 4 MIT CSR MOTORHAUBENVERLÄNGEUNG?
Für mich siehts aus wie ein Teilegutachten, denn es ist ja aufgeführt welche Voraussetzungen gegeben sein müssen bzw. was wichtig für die Abnahme ist.
Das heißt ja im Klartext dass die Abnahme noch erfolgen muss, aber denke nicht das ne Einzelabnahme erforderlich ist da du ja dieses Gutachten besitzt.
Ich würde aber sicherheitshalber mal beim Tüver anfragen.
Gruß
Jo ok danke! Bin heut abend irgendwie nimmer urteilsfähig^^
nur weil oben steht "nach §21stVZO ist die abnahme der umrüstungen durch einen amtl. anerkannten sachverständigen....durchzuführen und einzutragen..."
Wär aber cool wenn vll noch jemand der das Tiel auch hat seine meinung äußern könnte!
§21 ist ne Einzelabnahme
Wenns ein TGA wäre,würde es auch oben drüberstehen.
des is ne normale "kleine" abnahme. so wie bei meiner mhv des is die gleiche wie ich drauf hab.
Einzelabnahme nach §21. In den alten Bundesländern beim TÜV in den neuen Bundesländern bei der DEKRA.....
super es steht 2:2^^ aber "dertuner" hat das gleiche teil und das gleich gutachten und es war kleine normale eintragung