So habe nun mit dem TÜV und der Polizei Telefoniert...
Das Auto darf mit den Geringen Mängeln NICHT STILLGELEGT werden!Als nächstes muss entweder ein Richterlicher Bescheid oder aber ein Gutachten vorliegen was die Verkehrstauglichkeit deines Wagens Ausschließt.Melde Dich SOFORT beim Ordnungsamt verlange da die Vorlage Deines Falls.Es muss eine ORDENTLICHE BEGRÜNDUNG der polizisten die Dich rausgezogen haben Vorliegen!Zu den 450 Euro lass Dir genaus sagen woher der Hohe Betrag sich zusammenstellt!Haben Sie einen Gutachter schon beauftragt?
Und Du musst zum Anwalt lass das jetzt nicht so auf sich beruhen und Zahle still das Geld. Zwar haben die in Berlin (Aussage Polizei Hr. Sch***)eine Sondereinheit TÜV aber diese sind wohl mehr als übers Ziel hinausgeschossen laut Aussage Hr.Kr*** TÜV Hannover...
Ich hoffe es war eine kleine Hilfe...falls nicht klemme ich mich gerne abermals ans Telefon
Gruß Iris
Die Bullen richten sich nicht danach was wir wollen ob wir recht haben oder nicht diese Penner halten eh alle untereinander zusammen weil se nur Autos und Mofas kassiern können den nsobald gewalt ins spiel kommt habn se schiss deswegn denken se dadrin sind se gut und wir haltn unsere fresse aber manche bullen fallen aufe schnauze weil se einfach i.welche entscheidungen machen wozu sie nicht berechtigt sind.
@ladysgolf
pass auf, auf den bericht den ich direkt vor ort bekommen hatte wo se das auto beschlagnahmt haben steht drauf :
achsmanschette defekt, schmierstoff austritt
abstand zum krümmer ca 7 cm.
scheinwerfer in ihrer funktion eingeschränkt durch VU
und dann halt der quatsch mit den spiegeln.
und das auto still gelegt haben se, weil meine neue adresse nicht auf den fahrzeug schein stand.
Zitat:
Die Bullen richten sich nicht danach was wir wollen ob wir recht haben oder nicht diese Penner halten eh alle untereinander zusammen weil se nur Autos und Mofas kassiern können den nsobald gewalt ins spiel kommt habn se schiss deswegn denken se dadrin sind se gut und wir haltn unsere fresse aber manche bullen fallen aufe schnauze weil se einfach i.welche entscheidungen machen wozu sie nicht berechtigt sind.
Hallo,
ich weiss echt nicht, was ihr alle immer solche Probleme habt.
Also ich hab an meinem Wagen alles pinibel und genau eintragen lassen vom TÜV Nord und nachdem ich 2 Mal kontrolliert wurde, habe ich meine Ruhe!
Und von wegen "Stilllegen,weil die Polizei Lust dazu hat",das jawohl der größte Blödsinn, den ich jemals gehört habe! Die haben auch ihre Vorschriften und wenn das Auto nun mal nicht TÜV-gerecht ist, dann wird es eben stillgelegt! Die Polizei kann einen jederzeit beim TÜV vorfahren lassen!
Natürlich kann die Polizei auch nett sein und sagen "Führen Sie den Wagen dann und dann TÜV-gerecht bei der Wache vor". Dies ist jedoch reine Nettigkeit und keine Pflicht von der Polizei!
Wenn der Wagen unrechtmäßig stillgelegt wurde, dann lässt sich die Angelegenheit ohne Probleme klären und zwar beim TÜV!
Mal zu pibi06:
-Wagen ist 1 cm zu tief (mit anderen Worten, NICHT ZULÄSSIG)
-Scheinwerfer defekt, dazu muss man jawohl nicht wirklich was sagen, das ist jawohl jedem klar, dass sowas nicht erlaubt ist!
VlG Kathi
P.S.: Bevor hier ewig kritisiert wird, einfach mal genau informieren und sich nicht ewig unbegründet aufregen!
Komisch ist immer, dass Leute, wie ich nie irgendwelche Probleme mit TÜV, Polizei, oder sonstigem haben!
Bevor jetzt Fragen kommen,wegen dem zu tief:
Ein Auto muss eine Hürde von 8 cm Höhe schadenfrei überfahren können, bei flexiblen Fahrzeugteilen reicht auch eine Höhe von 7 cm. Da der Krümmer jedoch aus Stahl ist und somit nicht flexibel hat er eine Höhe von 8cm zu haben!
1cm ist zwar nicht die Welt, aber er ist eben faktisch zu tief!
Und mal nebenbei.....Das Standlicht in deinen Spiegeln....sehr erlaubt das Ganze
Zitat:
Bevor jetzt Fragen kommen,wegen dem zu tief:
Ein Auto muss eine Hürde von 8 cm Höhe schadenfrei überfahren können, bei flexiblen Fahrzeugteilen reicht auch eine Höhe von 7 cm. Da der Krümmer jedoch aus Stahl ist und somit nicht flexibel hat er eine Höhe von 8cm zu haben!
1cm ist zwar nicht die Welt, aber er ist eben faktisch zu tief!
Und mal nebenbei.....Das Standlicht in deinen Spiegeln....sehr erlaubt das Ganze
Es muss ja auch nicht immer zwangsläufig Probleme geben!
Ich hab doch auch nicht gesagt, dass keiner soetwas eingetragen hat.
Ich lediglich geschrieben, wie es der Gesetzgeber vorsieht!
Diese Vorschrift der mindesten Bodenfreiheit gibt es nicht, es gibt lediglich eine TÜV-Gutachterliche Stellungnahme (eine Empfehlung vom TÜV) bezüglich der Bodenfreiheit.
Das heißt im Klartext, Ihr könnt eure Autos so tief legen, wie ihr wollt, das ganze vom TÜV eintragen lassen und es kann euch keiner an den Karren fahren. Solange Ihr die mindeste Kennzeichenhöhe und die unterste Lichtaustrittskannte der Scheinwerfer einhaltet.
Allerdings ist es schwierig einen Prüfer zu finden, der euch das einträgt, weil die meisten sich an diese Empfehlung halten.
Die Infos stammen direkt vom TÜV-Prüfer (TÜV-Nord und nicht son anderer Gutahcter)
Zitat:
Diese Vorschrift der mindesten Bodenfreiheit gibt es nicht, es gibt lediglich eine TÜV-Gutachterliche Stellungnahme (eine Empfehlung vom TÜV) bezüglich der Bodenfreiheit.
Das heißt im Klartext, Ihr könnt eure Autos so tief legen, wie ihr wollt, das ganze vom TÜV eintragen lassen und es kann euch keiner an den Karren fahren. Solange Ihr die mindeste Kennzeichenhöhe und die unterste Lichtaustrittskannte der Scheinwerfer einhaltet.
Allerdings ist es schwierig einen Prüfer zu finden, der euch das einträgt, weil die meisten sich an diese Empfehlung halten.
Die Infos stammen direkt vom TÜV-Prüfer (TÜV-Nord und nicht son anderer Gutahcter)
Diese Annahme ist weit verbreitet, viele Prüfer richten sich auch nach der Regel "Solange man kein Verkehrshinderniss darstellt,kann der Wagen ruhig tief sein", nur dann kommt mal in eine Polizeikontrolle mit Polizisten, die richtig Plan vom Thema "Tuning" haben!
Der größte Blödsinn ist dieses "Der TÜV hat es eingetragen, die Polizei kann mir nichts"!
Die POLIZEI KANN ALLES WIDERLEGEN!Die kann einen jederzeit bei einem TÜV vorfahren lassen und dann ist Ende mit den geschummelten Eintragungen!
Beispiel Xenonlicht:
Viele bauen sich Xenonbrenner in ihren G3 und meinen es wäre legal (weil es ja eingetragen wurden), da sie vom Baujahr her noch keine Scheinwerferreinigungsanlage und keine automatische Leuchtweitenregulierung bräuchten.
Soweit zwar richtig, ABER die Scheinwerfer sind für Hallogenleuchtmittel ausgelegt und zugelassen worden und nicht für Gasentladungslampen!
Wer Xenon nachrüsten will, darf dies nur in Verbindung mit Scheinwerfern, die dafür zugelassen sind!
Und ICH fahre NUR zu TÜV Nord!
Wenn eine Mindestbodenfreiheit Gesetzlich vorgeschrieben ist dann hätte ich gerne den genauen Gesetzestext dazu gesehen
Zitat:
Der größte Blödsinn ist dieses "Der TÜV hat es eingetragen, die Polizei kann mir nichts"!
Die POLIZEI KANN ALLES WIDERLEGEN!Die kann einen jederzeit bei einem TÜV vorfahren lassen und dann ist Ende mit den geschummelten Eintragungen!
Lies mal den Satz danach!
Sie dürfen dich jeder Zeit beim TÜV vorfahren lassen!
Ich hab letztens erst ein Gespräch mit meinem TÜV-Prüfer und seinem Kollegen gehabt und die haben mir beide das Gleiche gesagt.
Das streitet ja keiner ab. Aber die tatsache das die netten Herren dies selber machen können ist falsch. Und darum geht es wohl wie ich das jetzt hier mitbekommen habe
Den Stempel dürfen die Grünen NICHT abkratzen, AUßER es ist ein Amtlich annerkannter Gutachter (TÜV oder Dekra in den neuen Bl)dabei, und dieser MUß grobe Mängel am Fahrzeug feststellen. Außerdem darf noch der Beamte vom Ordnungsamt an den Stempel, aber nur wenn Steuer, Versicherung nicht bezahlt wurden.
Das habe ich aber nicht behauptet.
Es ging um seine Mängel die er hat und die sind auf jeden Fall gravierend genug für eine Stilllegung!
Es geht hier vorallem darum, dass behauptet wird, dass wegen solchen "Kleinigkeiten" kein Auto stillgelegt werden kann und das ist Schwachsinn!
Und dann kam der Kram dazu von wegen eingetragen ist eingetragen und dann kann die Polizei einem nichts, was noch viel größerer Blödsinn ist!
liebe leute.....
....wenn die/der Polizei etwas an einem Auto nicht richtig vorkommt (warum auch immer) dann kann sie das Auto unverzüglich einem Prüfer vorstellen lassen...
..sollte der Prüfer feststellen, daß die umbauten nicht den Bestimmungen entsprechen, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges...egal ob und was da in den Papieren steht....
...manchmal werden Teile eingebaut die vorherige Eintragungen nun nicht mehr rechtfertigen....
...die Polizei wird sich wohl schwer hüten das Auto ohne eine vorstellung beim Prüfer stillzulegen (außer die Sachlage ist mehr als eindeutig) und das schon aus rechtlichen Gründen....
in diesem Sinne
Da muß ich aber auch sagen, daß die Gesetzeshüter teilweile leider auch Ihre Kompetenzen überschreiten.
das hatte ein bekannter von mir schon desöfteren gehabt.
Die Sherriffs dürfen euch die Weiterfahrt untersagen (verbieten) und das Auto abschleppen lassen, aber nicht den Stempel abkratzen, daß darf NUR der Gutachter!
Och Leute hört doch auf mit Eurem Tiefergelegt und Plakette abkratzen!
FAKT IST: Die Polizei DARF ihm die Plakette aufgrund dieser Geringen Mängel nicht abkratzen!Und schonmal garnicht die Herren von Grün / Weiß! So das bestätigte mir jetzt sogar schon die Polizei in Berlin! Es muss eine Richterliche Anordnung vorliegen! Hallo?Schon mal gesehen mit was für LKW´s die Nachbarstaaten hier auf Deutschlands Autobahnen unterwegs sind?
@pibi06
Bitte geh zum Ordnungsamt frag da nochmal nach....wie geschrieben die sind übers Ziehl hinaus geschossen!
Hast Du Dein Auto wieder? Haben Sie Dir ein Gutachten vorgelegt in dem herrausgeht das Dei PKW Gefährdent ist? Wegen Deiner Adresse..tztztz das war Schikane weiter nichts! Der verlauf hätte so sein müssen das Sie Dir vor Ort eine Mängelliste geben (Aussage Polizei Berlin und Hannover) somit hättest Du eine Frist in der Du die Mängel beseitigen lassen musst.Dannach mit dem PKW vorfahren und Gut. Dein Fall sieht aber gaaaanz anders aus.
Geh zum Anwalt und mach es auch...den abgesehen von der tatsache das Du da gelimt worden bist kannst Du auch eine Kostenrückerstattung sowie Ausfallgeld fordern ( Anwalt Lustig Hannover) so ich hoffe Wir reden uns hier jetzt nicht mehr die Köpfe heiss denn pipi06 meldet sich sobald er mehr weiß!
Tiefer und noch tiefer...tztztz artet das hier zum Tiefer Kontest aus?Dann sach ich mal Treffen beim MC D***** und über die huckel gefahren mal sehen wer mehr leidet!
NOCHMAL:
MEIN AUTO IST STILLGELEGT WORDEN WEIL MEINE ALTE ADRESSE IM SCHEIN STEHT!
pibi...ist ja GUT!
Das aber ist erstrecht kein Grund!So gut jetzt...nicht Aufregen...ich denke genug Aufregung ist z.Z in Deinem Leben....
Zitat:
Es muss eine Richterliche Anordnung vorliegen! Hallo?
Wollte mal fragen ob es schon was neues gibt?
hab nen schreiben bekommen, wegen den kosten..
351 €...
die bemängeln das das fw nicht eingetragen ist (ist logisch, das die das denken, wenn die polizietsen mir vor ort die gutachten und eintragungen wieder gegeben haben)
dann noch irgentwas an der lenkung soll lose sein (woher soll ich das denn als leihe wissen)
na ja sind mehrere sachen, was man als leihe nicht wissen kann.
hab jetzt erst mal wiederspruch eingelegt, mal sehn was kommt.
hast du das Ganze schon einem Rechtsverdreher übergeben?
Geh zum Anwalt oder warst Du immer nich nicht da?