ich war letzte woche beim gtü und wollte meine sachen eintragen lassen. das wäre auch gar kein problem gewesen. der prüfer ist dann mit meinem fahrzeugbrief in seinem kämmerlein veschwunden und kam kurze zeit später wieder raus und sagt, er könne mir das nicht eintragen, weil das ein re-import ist.
toll. ab zum tüv und alles per §21 abnehmen lassen=teuer...
die wllen narütlich gleich alles gebördelt haben und funktionierende seitenblinker und sowas!
muss ich demnächst wohl nochmal hin...
gruß
g3-devil
also sowas hab ich ja noch nie gehört
demnächst musste dann zur hu auch ins ausland oder was?
freund von mir fährt auch nen re-import und da war das überhaupt kein problem bei der dekra...
auch mit eintragen? weil nur noch der tüv das recht hat, bei re-importen was einzutragen...
gruß
g3-devil
fahr mal nach HH rein, eiffestraße, da is auch GTÜ, die sind da etwas kulanter.
es sei denn die dürfen es wirklich nicht, was ich mir nicht vorstellen kann
der gtü-mensch hat mir gesaht, dass nur noch der tüv vom staat oder so das recht bekommen hat, bei re-importen was einzutragen, weil die ja auch nur nach §21 was machen dürfen (dekra evtl auch...)
gruß
g3-devil
Wenn mich nicht alles täuscht darf der TÜV in den alten Bundesländern und die DEKRA in den neuen Bundesländern Eintragungen nach §21 durchführen. Bayern hat da ich glaub aber noch eine andere Regelung.(alles unter Vorbehalt)