Hey an alle Elektroniker!
habe folgendesproblem
ich habe mit dem TÜV prüfer meines vertrauens geredet und er hat sich breitschlagen lassen mir Untergrundbeleuchtung einzutragen vorrausgesetzt es wird wie folgt angeschlossen:
Also wenn Zündung aus ist soll die untergrundbeleuchtung via schalter eingeschaltet werden
wird die zündung an gemacht muss es ausgehen egal welche stellung der schalter hat
so nun meine frage wie kann ich das verwirklichen?
mfg andre
Unterbodenbeleuchtung mit AN AUS Schalter einbauen und vor den Schalter ein Relais, das bei Zündungsplus den Stromkreis unterbricht!
OK also ein einfaches relais reicht und was für ein relais brauch ich genau?
Eines, dass den Arbeitsstromkreis öffnet, wenn der Steuerstromkreis bestromt wird!
du brauchst doch insgesamt 2 relais: eins für den normalen schaltkreis, schalter "ein", relais schließt und laststromkreis wird dadurch geschlossen und beleuchtung geht an. in diesen lastsstromkreis kommt nun ein relais, was bei schalter "ein" öffnet und dementsprechend den laststromkreis unterbricht, obwohl ja das erste relais geschlossen hat, nach wie vor.
das 2te hab ich dir jetz mal bei conrad rausgesucht da bleibt dann einfach ein pin frei und du hast deinen öffner
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sorry aber son quatsch hab ich noch nie gehört! du kannst die Ubb ganz einfach mit einem schalter einbauen und einschalten wann du willst - Solange man nicht im strassenverkehr ist- also auf privatgrund ist es erlaubt. wenn man die Ubb im strassenverkehr einschaltet, macht man sich strafbar! aber so ein schaltmechanismus, wie du beschrieben hast, ist nicht notwendig (bei mir hat der tüv auch nie probleme gemacht! -und meine strobe lights waren beim letzten tüv auch kein prob...)
Das Problem ist nicht zwingend ob man die UBB anschaltet oder nicht, das Problem daran ist das diese im Straßenverkehr simpel und einfach Verboten ist (Nachlesbar irgendwo in den unendlichen weiten der STVZO) und solange diese verbaut und "angeschlossen" ist, besteht durchgehend die Gefahr das sie eingeschaltet werden könnte.
Sicher, solange ihr auf Privatgrund seid, könnt ihr machen was ihr wollt, jedoch spätestens beim Befahren einer öffentlichen Straße besteht oben stehende Gefahr.
Allein diese Tatsache ist ausreichend dafür um euch ordentlich an`s Bein zu pi**en. Eintragung hin oder her.
(Ich hoffe man weiß was ich meine)