# - heute - 09:28:27Das Problem ist nicht zwingend ob man die UBB anschaltet oder nicht, das Problem daran ist das diese im Straßenverkehr simpel und einfach Verboten ist (Nachlesbar irgendwo in den unendlichen weiten der STVZO) und solange diese verbaut und "angeschlossen" ist, besteht durchgehend die Gefahr das sie eingeschaltet werden könnte.
Sicher, solange ihr auf Privatgrund seid, könnt ihr machen was ihr wollt, jedoch spätestens beim Befahren einer öffentlichen Straße besteht oben stehende Gefahr.
Allein diese Tatsache ist ausreichend dafür um euch ordentlich an`s Bein zu pi**en. Eintragung hin oder her.
(Ich hoffe man weiß was ich meine)