will meine Heckklappe cleanen und nummernschild in de heckschürze setzen nun meine frage kennt jemand die gesetzl. vorschriften zwecks beleuchtung..als höhe ob 1 oder 2 mal beleuchtet usw
ich kann ja nacher mal inna stvzo nachschlagen, aber meiner meinung nach unterliegt die kennzeichenbeleuchtung keiner mindesthöhe [soll halt das kennzeiche beleuchten und ist durch die mindestanbauhöhe des kennzeichens indirekt mit festgelegt
bei großen nummernschildern müssen mind 2 leuchten dran sein. bei motorrad-nummenschilder (us) reicht eine leuchte...
gruß
g3-devil
das zu den mindesthöhen