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Eintragung der Reifengröße + Hersteller?

MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

Hey hey leutz,

meine cr sind eingetragen (jaaaaaa )

Nun ich brauch 2 neue reifen für vorne... In meinem brief steht ein reifenhersteller... Jetz ist die sache die: Der reifen kostet von dem 95 eukken und von dem den ich rausgesucht habe (anderer Hersteller) 65 eier...

Bin ich laut der eintragung an den Reifenhersteller gebunden oder nicht?

Der TÜV hat gemeint man ist beim PKW nicht MEHR an reifenhersteller gebunden... Ich hab aber keine lust mir reifen zu kaufen und das dann der tüv sagt: "Ne das ist nicht das was im brief steht!" Und ich mir dann 2 neue reifen holen muss... (Eintragung ist ne Dekra eintragung falls dies von belang ist)

Also was sagt ihr dazu?



nope..wichtig sind halt gleiche größe sovie ob es bestimmte Reifen alá V oder ZR sind ( also für bestimmte Geschwindigkeiten) Ob da sonst Barum drauf steht oder Michellin ist dabei Wurst..


du MUSST auf jeder achse den gleichen hersteller haben
sprich:
auf der VA 2 continental (z.b.) und auf der HA Barum....das geht...
was nicht geht ist z.b. auf der VA ein Continental und ein Barum...das geht nicht




Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen. Aber solche Eintragungen mit Reifenhersteller werden doch glaub ich nicht mehr gemacht...


Zitat:


Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen.


bei uns hier oben hab i das schon erlebt das grünen alles anzweifeln können was sie wollen, obwohl alles eingetragen ist...
wenn der TÜV der meinung ist die reifen schleifen NICHT im radkasten und tragen sie dir ein, können die grünen immer noch sagen: " das sieht aber knapp aus mit den reifen, so lassen wir dich nicht weiter fahren"
hab i alles schon erlebt!


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

Zitat:

Zitat:

Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen.


bei uns hier oben hab i das schon erlebt das grünen alles anzweifeln können was sie wollen, obwohl alles eingetragen ist...
wenn der TÜV der meinung ist die reifen schleifen NICHT im radkasten und tragen sie dir ein, können die grünen immer noch sagen: " das sieht aber knapp aus mit den reifen, so lassen wir dich nicht weiter fahren"
hab i alles schon erlebt!



@dimension

FALSCH! Und bitte jungs lasst euch nicht von den bullen verarschen! SOLANGE alles eingetragen ist (d. h. von einem geprüften TÜV menschen) darf die polizei NICHTS machen! Das steht sogar in dem gesetzbuch der polizei drinne! (Für außenstehende kaum ranzukommen) Es ist sogar für die polizei strafbar das auto dann stillzulegen!

Die polizei darf nur stilllegen bei aktuer gefährdung des straßenverkehrs durch einen teilnehmer! Aber akute gefährdung wäre ein vr6 in einem 2er ohne die passenden bremsen!

Wenn die dennoch das auto lahmlegen SOFORT nach der ID Nummer und Namen des Polizisten fragen (sind verpflichtet euch den zu geben) und falls er es nicht macht kennzeichen merken! Und direkt den Anwalt anrufen... Hier bei uns haben die das einmal gemacht seitdem legen die kein einziges auto mehr still....


Zitat:

Zitat:

Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen.


bei uns hier oben hab i das schon erlebt das grünen alles anzweifeln können was sie wollen, obwohl alles eingetragen ist...
wenn der TÜV der meinung ist die reifen schleifen NICHT im radkasten und tragen sie dir ein, können die grünen immer noch sagen: " das sieht aber knapp aus mit den reifen, so lassen wir dich nicht weiter fahren"
hab i alles schon erlebt!



Die werden sich hüten ein Auto stillzulegen, wenn alles eingetragen ist und keine Schleifspuren etc. zu sehen sind, das könnte nach hinten los gehen. Ich kenn mich da aus beruflichen Gründen ein "bißchen " aus
Es gibt natürlich Ausnahmen, wenn die Eintragung von einer "Bekannten" Stelle vorgenommen wurde, wo man für Geld alles eingetragen bekommt!


MKIIG60
  • Themenstarter
MKIIG60's Golf II

Zitat:

Zitat:
Zitat:

Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen.


bei uns hier oben hab i das schon erlebt das grünen alles anzweifeln können was sie wollen, obwohl alles eingetragen ist...
wenn der TÜV der meinung ist die reifen schleifen NICHT im radkasten und tragen sie dir ein, können die grünen immer noch sagen: " das sieht aber knapp aus mit den reifen, so lassen wir dich nicht weiter fahren"
hab i alles schon erlebt!





Die werden sich hüten ein Auto stillzulegen, wenn alles eingetragen ist und keine Schleifspuren ect. zu sehen sind, das könnte nach hinten los gehen. Ich kenn mich da aus beruflichen Gründen ein "bißchen " aus
Es gibt natürlich Ausnahmen, wenn die Eintragung von einer "Bekannten" Stelle vorgenommen wurde, wo man für Geld alles eingetragen bekommt!


die sollen mir erstmal beweisen das der TÜVer ein bekannter von mir ist


Zitat:

Zitat:
Zitat:
Zitat:

Solange du eine Reifenfreigabe für deine Felgengröße hast, kann kein Mensch was sagen.


bei uns hier oben hab i das schon erlebt das grünen alles anzweifeln können was sie wollen, obwohl alles eingetragen ist...
wenn der TÜV der meinung ist die reifen schleifen NICHT im radkasten und tragen sie dir ein, können die grünen immer noch sagen: " das sieht aber knapp aus mit den reifen, so lassen wir dich nicht weiter fahren"
hab i alles schon erlebt!





Die werden sich hüten ein Auto stillzulegen, wenn alles eingetragen ist und keine Schleifspuren ect. zu sehen sind, das könnte nach hinten los gehen. Ich kenn mich da aus beruflichen Gründen ein "bißchen " aus
Es gibt natürlich Ausnahmen, wenn die Eintragung von einer "Bekannten" Stelle vorgenommen wurde, wo man für Geld alles eingetragen bekommt!


die sollen mir erstmal beweisen das der TÜVer ein bekannter von mir ist


Das mein ich nicht, aber es gibt ja die Prüfstellen in der Scene die bekannt sind für nicht ganz legale Eintragungen. Dein Bekannter wirs ja auch nicht wegen dir seinen JOB riskieren



MKIIG60
  • Themenstarter
MKIIG60's Golf II

Ich mein irgendwo isses ja klar das die bullen was sagen MÜSSEN wenn die kiste so tief ist das überall die achsen schon runtergeschliffen sind sowie das gleiche bei reifen... Darüber reden wir nicht weil das ist ja auch ne allgemeine gefährdung....

Aber wenn mir so ein A****bulle blöd kommt von wegen: Da ist mal ihr auto aufgegangen!

Da geht mir der hut hoch und der kann mich mal richtig am A**** lecken... Weißt was ich mein`?



Es gibt überall A....., das ist schon klar aber das is auf beiden Seiten so.


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

ja das kann schon sein... bzw ist so... aber trotzdem... Ich mein ich versuche immer höflich zu bleiben aber wenn zb der polizist (dein FREUND xD und helfer) sagt er schreibt jetz ne mängelkarte wegen der angeblich nicht eingetragenen domstrebe und du ihn höflich darauf hinweist das man diese nicht eintragen muss, und der dann darauf hin pampig wird... Oh man da muss man doch sauer werden oder? Mir bereits 2 mal passiert


*freundlich-drauf-hinweis* Thema?


@MKIIG60

das ist schon richtig wie du das sagst....
aber i habe auch schonmal erlebt (i nicht aber n kumpel)
da wollte der grüne mit ihm zum TÜV fahren weil er meinte der einarmwischer wäre nicht eingetragen!

MEIN KUMPEL FUHR EIN CITROEN SAXO
der wollte ihm die karre auch stilllegen lassen....

so wie du sagtest war es schon richtig das die grünen nur ein auto stilllegen können wenn sie meinen es ist eine gefährdung des strassenverkehrs.....
so meinte ich das eigentlich auch mit den "schleifen"


Und nun aber alle brav wieder zurück zum Thema. Sonst müsste man den Thread ins OT-Forum verschieben.

MfG, OSO


Haben denn alle Reifenhersteller die selben Reifenfreigaben für dei Felgen?
Ich weiß das bridgestone für den 215/40 R15 nur ne freigabe bis 8,5J hat und Toyo bis 9J.
Glaub eher schon das man den reifen fahren muß wenn er eingetragen ist.


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

Zitat:

Haben denn alle Reifenhersteller die selben Reifenfreigaben für dei Felgen?
Ich weiß das bridgestone für den 215/40 R15 nur ne freigabe bis 8,5J hat und Toyo bis 9J.
Glaub eher schon das man den reifen fahren muß wenn er eingetragen ist.


@raser 215/40 zr16 keine 15er


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

Zitat:

*freundlich-drauf-hinweis* Thema?



sry oso aber du weißt ja das thema polizei usw is so ein endlosding


Ist mir schon klar, aber bei 16er wirds ja auch nicht anders sein.
Kann bestimmt nicht jeden 215er Wan-li oder nang-kang Reifen auf ner 9er Felge fahren denke ich mir mal.



Wo ist denn jetzt das Problem, deswegen sag ich ja mit Freigabe für den jeweiligen Reifen auf die Felgenbreite und wenn die Traglast passt is doch egal welcher das es ist. Hauptsache Freigabe und nicht breiter als eingetragen!


Zitat:

Zitat:
*freundlich-drauf-hinweis* Thema?



sry oso aber du weißt ja das thema polizei usw is so ein endlosding


Deswegen sagte ich das ja
Da könnte man mal nen Thread in 'Offtopic' auf machen. Das würde lustich werden... :|


Zum Thema: Gibts da nen Gesetzestext, den vll einer kennt? Hat jemand die StVO liegen und kann man nachschlagen?

MfG, OSO

edit:Falls die StVO überhaupt reicht, überleg ich grad. Gibts da noch weitere Gesetzbücher, die da in Frage kommen?


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

Zitat:

Deswegen sagte ich das ja
Da könnte man mal nen Thread in 'Offtopic' auf machen. Das würde lustich werden... :|


Zum Thema: Gibts da nen Gesetzestext, den vll einer kennt? Hat jemand die StVO liegen und kann man nachschlagen?

MfG, OSO

edit:Falls die StVO überhaupt reicht, überleg ich grad. Gibts da noch weitere Gesetzbücher, die da in Frage kommen?


Ja den gibt es... Ist ein kleines büchlein der polizei ich schau mal schnell ob ich es find...


Also wenn dann steht überhaupt was in der STVZO das hat mit der STVO nix zu tun!
Aber das speziell ´steht nur in Merkblättern und Richtlinien vom TÜV die auch die Polizei in ähnlicher Form hat...


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

So hab mal im G-Laderforum rumgestöbert weil ich meinte das ich es mal da gesehen hab, und tatsächlich da wars auch... Somit copyright bei www.g-laderseite.de (keine werbung):

abe leider nicht alle genauen paragraphen, hier aber mal ein paar die entscheidend sein können:

bei allen vermeintlichen mängeln anzuwenden §2 ASOG
bei zb zu lauten Auspuffanlagen etc §17 STVZO RZ4

bei Beschlagnahmung ist zu prüfen ob dies rechtmäßig war:
§1000 BGB
bei unerlaubter Handlung: §992 BGB

bei wiederholter, maßlos übertriebener überprüfung von fahrer und fahrzeug (zb. ZORRO) §1004 BGB kannst du zum schutz deiner persönlichkeit auf beseitigung dieser zunehmenden störung klagen!


WICHTIG bei eintragungen etc

ein von einem amtlich anerkannten sachverständigen nach §21 oder §19.3 STVZO abgenommenes fahrzeug, welches von der zulassungsbehörde eine betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige fahrzeugpapiere) und eine bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen oder mit vorgeschobener verkehrsunsicherheit (zb: verdacht auf tech. mängel) beschlagnahmt oder eingezogen werden!

du als bürger musst über dein hab und gut immer frei verfügen dürfen, bei beschlagnahmung kannst du das aber nicht, dies zählt unter diebstahl!


Zitat:

So hab mal im G-Laderforum rumgestöbert weil ich meinte das ich es mal da gesehen hab, und tatsächlich da wars auch... Somit copyright bei www.g-laderseite.de (keine werbung):

abe leider nicht alle genauen paragraphen, hier aber mal ein paar die entscheidend sein können:

bei allen vermeintlichen mängeln anzuwenden §2 ASOG
bei zb zu lauten Auspuffanlagen etc §17 STVZO RZ4

bei Beschlagnahmung ist zu prüfen ob dies rechtmäßig war:
§1000 BGB
bei unerlaubter Handlung: §992 BGB

bei wiederholter, maßlos übertriebener überprüfung von fahrer und fahrzeug (zb. ZORRO) §1004 BGB kannst du zum schutz deiner persönlichkeit auf beseitigung dieser zunehmenden störung klagen!


WICHTIG bei eintragungen etc

ein von einem amtlich anerkannten sachverständigen nach §21 oder §19.3 STVZO abgenommenes fahrzeug, welches von der zulassungsbehörde eine betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige fahrzeugpapiere) und eine bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen oder mit vorgeschobener verkehrsunsicherheit (zb: verdacht auf tech. mängel) beschlagnahmt oder eingezogen werden!

du als bürger musst über dein hab und gut immer frei verfügen dürfen, bei beschlagnahmung kannst du das aber nicht, dies zählt unter diebstahl!


diese aussage hört sich doch mal gut an


MKIIG60
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MKIIG60's Golf II

gerne... wie gesagt wenn man es weiß dann haben es die männer in grün dann doch nicht mehr so einfach


Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang


Stilllegung1.jpg
Stilllegung1.jpg

Zitat:

Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang



wurde mal eben ausgedruckt
danke jungs


Kann mir nicht vorstellen, dass das so im 'offiziellen Polizeihandbuch' drin steht. Der Satzbau ist nicht gerade berauschend... :(


MKIIG60
  • Themenstarter
MKIIG60's Golf II

Zitat:

Zitat:
Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang



wurde mal eben ausgedruckt
danke jungs


bei mir auch grad gespeichert und später gedruckt


vwgolftreff.de
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