Hallo, hab einen no-name Ü-Bügel in meinem Golf und möchte den gerne eingetragen haben. Hat von euch jemand einen Ü-Bügel ? dann könnte mir doch von euch jemand mir seine Papiere kopieren und noch ein Bild vom Typenschild machen, dass ich dann selber graviere.
Dann könnt ich den eintragen lassen.
Kann mir jemand die Sachen zu verfügung stellen ?
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber das scheint mir illegal zu sein...
a. bügel muss nicht eingetragen lassen werden.
b. kannst du das eintragen lassen nach §21.
c. ja würde ned legal sein.
Danke an alle die mir sagen dass das nicht legal ist. Aber in Deutschland gibt es eh zuviele Vorschriften und die sind voll überflüssig !
Oder gibt es einen Grund warum die Begrenzungsleuchten einen mindesthöhe von 20 bis 25 cm haben müssen ?
Nein weil es veraltet ist.
Muss man einen ÜBügel nicht eintragen lassen, ehrlich ?
Soweit ich weiß muss man diesen schon eintragen lassen.
Was du versuchen könntest, mit einem Regelbuch aus dem Rennsport zum Tüv fahren und dort anfragen wegen eintragen. In diesem Regelbuch stehen vorraussetzungen für die Beschaffenheit eines Überrollbügels. Und was für den Rennsport gut ist, kann für den Straßenverkehr wohl nicht verkehrt sein.
Ein Kollege hat so seinen eingetragen bekommen.
Hört sich ja alles gut an, aber woher belomme ich so ein regelbuch ?
ne ZAU muss ned eingetragen werden. da das sowie auch Domstreben die geschraubt sind eintragungsfreite sachen sind..=D
Zitat:
ne ZAU muss ned eingetragen werden. da das sowie auch Domstreben die geschraubt sind eintragungsfreite sachen sind..=D
doch, muss immer eingetragen werden, da der bügel auch im kopfbereich ist, deswegen muss man normal auch polster in kopfnähe anbringen
ja ok, dann bleibt mir nix anderes übrig, wie nachzufragen.
Danke erstmals an alle und falls jemand in einem Golf 2 ein ÜBügel hat,
kann sich gerne bei mir melden, weil wenn ich den eintragen muss, dann brauch der irgendwas (eine Nummer etc) zum eintragen und bei mir ist leider
gar nix drauf.
Also, danke nochmals
Jungs.. ich bin sicher schon 200 mal aufgehalten worden und mir wurde immer von sicher 150 verschiedenen Polizisten gesagt.
das solche sachen NICHT eingetragen werden müssen. da sie nicht in die karosserie eingebunden sind..
sobald sie verschweißt werden sind sie eintragungspflichtig.. wenn sie geschraubt sind nicht...
aber frag mal nach.. bin morgen auch ma wieder beim Tüv da ich den bescheid geben muss wegen motorraumcleaning und da frag ich gleich ma mit..
aber bin mir zu 99,9999% sicher...
Bügel bekommst du auch ohne alles eingetragen ! es sei denn er ist für Motorsport . kannst dir sogar selber einen schweißen .
Tolle antworten.
Habe heute mit meinem Tüv Futzi Telefoniert :
Der ist zudem Ingenieur.
Der meinte dass man ihn wirklich nicht unbedingt eintragen muss, aber man sollte es weil :
Viele Bullen einen anhalten und meinen dass das eine änderung an der Karosserie sein. Nur weil man da Löcher bohren muss. Es könnte sein dass man Löcher in tragende Teile gebohrt hat und deswegen könnten die rum meckern.
Am besten sind welche die ABE haben, ansonsten empfiehlt es sich den eintragen zu lassen, weil da die Polizei unterschiedlich reagiert.
Beispiel meines Tüv Futzies : Letzens kam einer da meinte der Polizist dass die Domstrebe nicht eingetragen ist, aber die sind eintragungs frei, weil die Karosserie verstärken und immer an der gleichen Stelle gebohrt werden (im Dom). Aber trotzdem wollten die Bullen das und haben ihm ein Mängelkarte gegeben.
Man besten immer alles Eintragen !
Thats all.
Danke für eure Meinungen bis bald wieder...
Bitte kann sich jemand melden, der schon einen ÜBügel im Golf 2 drin hat ?
Wegen der Nummer die auf dem Bügel steht !
Thomas