hi, ich will vorne mein nummernschild versetzen, da gibt es doch soweit ich weis einen mindestabstand zum boden, weis jemand wie viel das min sein muss?
gruss
Also weis nicht genau aber en kummpel hat for m jahr eins fersetz und tüf meinte das nr schild darf nicht tifer wie die lippe also ganz einfach darf unten et überstehen
ps komm blos et auf die id ne größere lipe zu holen sonst hat der randstein dein schild
Vorne 20 cm vom Boden zur Unterkante, hinten 30cm vom Boden zur Unterkante.
Greetz
Egal , § 60 wurde 2008 aufgehoben
Zitat:
Egal , § 60 wurde 2008 aufgehoben
Naja eben das mit dem Mindestabstand vom Kennzeichen vorne und hinten zur Fahrbahn!
Zitat:
...Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...
Zitat:
Zitat:...Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...
Schon.. nur da die Frage war was da drinn steht/stand hab ich einfach mal gepostet was da drinn steht/stand.. -.-
Zitat:
Schon.. nur da die Frage war was da drinn steht/stand hab ich einfach mal gepostet was da drinn steht/stand.. -.-
ok dann weis ich bescheid, thx
gruss
wie jetzt? 20cm vorn, oder was?
Ich hab mal gehört, 10cm vorn...
Was soll denn die scheisse! Die nebelscheinwerfer müssen 5cm höher als das nummernschild sein? Ahk kugelmitte 35cm vom boden... mein golfi ist tiefer, soll ich jetzt die ahk an die Heckklappe schweissen?
ahk würde ich abmachen sowas gehöt nicht ans auto was tiefer ist
wieso? hat doch vorteile!
der schweinehacken ist doch aber total hässlich
Zitat:
ahk würde ich abmachen sowas gehöt nicht ans auto was tiefer ist
Zitat:
Egal , § 60 wurde 2008 aufgehoben
Zitat:
Zitat:ahk würde ich abmachen sowas gehöt nicht ans auto was tiefer ist
Es sei denn, man hat ein Golfheck als Hänger an ihr hängen.
Gruß