moin,
also ich hab folgendes problem, hab nu fein neue scheinwerfer zu weihnachten bekommen, nur bekomm ich die standlichbirnen da nicht rein, weil der stellmotor im weg ist, aber ich hab standlich in den blinkern vorne, reicht das nicht sowieso oder gibt es da probleme vom tüv?
mfg wilm
Soweit ich das jetzt weiß ist nur einmal Stabndlicht erlaubt, entweder in den Blinkern, oder in den Scheinwerfern.
ich habs ja nu in den blinkern, also weiss keiner wie das genau muss oder sein darf^^?
Ich hab letztens was gelesen das man auch 4 haben darf.
hm, ist meins denn nu so zulässig, also nur standlicht in den blinkern?
Wenn man die Standlichter in den Blinkern hat MÜSSEN die (standart) Standlichter im Scheinwerfer abgeklemmt werden. Ist gesetzlich so vorgeschrieben. Also mit 4 standlichtern wäre verboten!
danke, also ist meins ja so zulässig=)
Zitat:
StVZO §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
ah also wenn ich das verstanden habe, dann muss das standlicht in die scheinwerfer, voll schwul^^
soweit ich das jetzt verstehe musst du vorne 2 Stück haben (ort theoretisch egal, jedoch der äusserste Punkt nicht weiter als 400 mm von der Aussenkante deines Autos entfernt.
Zudem kannst du zusätzlich 2 Standlichter haben, jedoch müssten diese dann Bestandteil der Scheinwerfer sein ^^
So verstehs zumindest ich
ah, ja das könnte sein, das ist bissel schwer da zu verstehen, aber deins hört sich logischer zu dem text an, also kann ich meins ja so lassen
das mit den Blinkern ist total legal...
Ich würd´s an deiner Stelle so lassen
wunderbar, so sieht das auch geiler aus^^
Also so wie ich mitbekommen hab geht das mit 4x Standlicht, da es unter dem "Tagfahrlicht" läuft. Müssen aber orange oder weiß sein.
-> Siehe US-Schleifer. Die haben fast alle die orangen Standlichter....
Schau mal auf die Scheinwerfer drauf, was da für Symbole stehen.
Ich hatte mal Blinker mit Standlicht und dazu passende Klarglassleuchten.
Auf den Blinkern war das E-Symbol für Standlicht drauf, bei den Scheinwerfern nicht!
Also durfte da, trotz den Öffnungen gar keine Standleuchten rein, sondern nur in den Blinkern.
wo issen der unterschied zwischen E-Prüfzeichen des Standlichts und den Blinkern/Scheinwerfern?
Wie klemmt man das eigentlich an? Ich hab noch originale Lichter und blinker und will mein licht auch inne blinker einbauen.
Zitat:
Wie klemmt man das eigentlich an? Ich hab noch originale Lichter und blinker und will mein licht auch inne blinker einbauen.
Zitat:
wo issen der unterschied zwischen E-Prüfzeichen des Standlichts und den Blinkern/Scheinwerfern?
hm, aber du weisst grad wohl nicht, welches zeichen was bedeutet^^?
Ne, findet man aber über google raus!
Oder schau mal bei Wikipedia.
gut kein problem^^