Moin!
Ich habe mir vor einem Jahr einen Golf IV 1.6 von 6/99 gekauft. Heute beim Reifenwechsel ist mir zufällig aufgefallen, dass meine Reifengröße 195/65 R15 H (auf AVUS [Winter
nehme an,du hast den neuen fahrzeugschein?
da steht nur noch die kleinste serienreifengröße drin.alle anderen,auf dem auto von vw freigegebenen rad/reifenkombinationen müssen NICHT im schein stehen und auch NICHT eingetragen werden
das ist gut zu wissen wollt auch los gehen und die original 205/55/16 eintragen lassen obwohl sie von werk drauf sind
Mitlerweile kommt es darauf an, welche Felgen (Reifen) vom Fahrzeughersteller frei gegeben sind. Die Reifen, die bestandteil der Fahrzeug ABE sind (liegt in Flensburg und trifft für ALLE PKW einer Baureihe zu) ist ausschlaggebend. Alle weiteren eingetragenen Rad/Reifen-Kombis werden meines wissens nach weiterhin im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinuigung 2) eingetragen.
Nebenbei: Mittlerweile ist es so, daß die Gesetzeshüter verpflichtet sind, dir zu beweisen, daß du bestimmte Reifen nicht fahren darfst. Sonst mußtest du beweisen, daß du die Reifen fahren darfst.
richtig,nicht originale rad/reifenkombis müssen und werden nach wie vor eingetragen.
den fall,dass die rennleitung die zulässigkeit nachweisen muss,hatte ich schon zweimal mit dem mercedes von meinem vater.durch diesen mist werden die kontrollen nur unnötig verlängert :rolleyes:
aber irgendwelche sachen die man vom tüv abgenommen gekriegt hat ===>>> fahrwerk oder so müssen doch nicht mehr in den schein eingetragen werden oder? is doch seit 01.01.2006 so ?!
einzelabnahmen müssen nach wie vor sofort in den schein eingetragen werden.steht auch auf den zetteln vom tüv etc. drauf.
bei normalen eintragungen ists ja auch vorher schon so gewesen,dass man die nicht übertragen lassen muss
na toll....und ich fahre seit nem halben jahr mit dem blöden tüv-bericht im handschuhfach rum fürs fahrwerk
Schau mal auf dem TÜV-Schreiben nach ob darauf steht, bei nächster Gelegenheit, sofort oder nicht notwendig.
Bei nächster Gelegenheit heißt daß du den schein erst wenn du sowieso zur Zulassungsstelle ändern lassen mußt.
hm dann ist ja gut, die brauchen ja nicht wissen das ich von der firma aus fast jeden monat da bin
Du bist dann ja nur im Auftrag deiner Firma dort, nicht um deinen Schein ändern zu lassen.
also werde ich das wohl nie eintragen....weil warum sollte ich mir diese hässlichen neuen fahrzeugscheine geben lassen und meine schadstoffklasse lasse ich eh nicht ändern
Mit dem zuisatz bei nächster Gelegenheit heißt übrigens, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, oder der Schein irgendwelche anderen Änderungen bekommt.
Hallo Leute,
danke für Eure Antworten! Ich habe zusätzlich noch mal bei VW nachgefragt. Mal sehen was da kommt...
Grüße
Martin
Moin!
VW hat auf meine Mail mit einem Brief geantwortet:
"Die Reifengrößen 195/65R15 91H auf Felgen 6Jx15ET38 und 205/55R16 91H auf Felgen 6 1/2 Jx16ET42 sind auf Ihrem Golf IV ohne zusätzlichen Eintrag in den Fahrzeugpapieren zugelassen. Alle genannten Rad/Reifenkombinationen sind Bestandteil der Typgenehmigung. Bitte führen Sie dieses Schreiben im Fahrzeug mit."
Somit ist alles geklärt ich bin sehr zufrieden mit dem VW Service.
Schöne Grüße
Martin