Hallo! habe eine riesen frage! bei uns in oberfranken(Kronach) haber wir denn grössten sau tüv! die nehmen alles mit 50 cm lichtunderkante und 8 cm botenfreiheit voll ernst! habe ein brop. und zwar mein golf hat licht underkante so um die 47 cm oder 48cm! ist aber eingertagen! können die mir des wieder austragen=? ist ein starres 60/60 von powertech! danke schon mal!
Die Scheinwerferunterkannte ist nicht gleich der Lichtaustrittskannte.
Wegen so einer Lappalie soll sich die Tunte (sorry Tante) vom TÜV nicht ins Hemd machen.
Normalerweise kann der Tüv das Fahrwerk dadurch nicht austragen.
Zumal es keine gesetzlich vorgeschriebene mindeste Bodenfreiheit gibt, es gibt diesbezüglich nur eine Tüv-Gutachterliche Stellungnahme.
ja ich meine ja die licht ausdritskante! die steht aber in der stvzo 50 cm. bodenfreiheit hab ich ja genug! auser an der 16V lippe!
aber können sie normal nicht?
es kommt auch auf das baujahr vom wagen an. aber ab welchem genau weiss ich leider net. und die mindestfreiheit zählt nur bei festen teilen ind die lippe ist ja kein festes teil!
golf 2 90ps auf 16V umgebaut baujahr ist leider 89 weil ab 88 gilt keine lichtaustritskande!
Ausstragen werden sie es dir wohl nicht können, aber den Wagen können sie dir trotzdem still legen und dich damit zwingen ein anderes einzubauen! Ist einem Kumpel von mir auch passiert!
mfg
kann ich da was bekommen? diesbezüglcih Probezeit? hab noch bis 15.10.07 :( voll scheise!
Wenn sie dich still legen, bekommst du drei Punkte! Und das würde dann in deiner Probezeit heissen das du zur Nachschullung etc musst. Also lass dich nicht anhalten!
mfg
ok! werd ich mich schlau machen müssen weegen probezeit verkürzung!
vor kurzer zeit war hier schoneinmal ein thema in dem das mit der scheinwerferunterkante besprochen wurde ...
weil es hunderte unterschiedliche meinungen gibt, was jetz nu gemessen werden muss (und ich selbst mal von diesem thema betroffen war), hab ich in die stvzo geschaut
ich habe jetz keine lust das ganze nochmal abzutippen aber grob gesagt steht in der stvzo, dass der unter punkt des reflektors nicht tiefer als 50cm über dem boden sein darf und für fahrzeuge vor 88 gilt eine frühere version des paragraphen(hab aber keine ahnung, was da drin steht).
und der mindestabstand von verformbaren und unverformbaren teilen zum boden ist zwar nicht in der stvzo aber in so einer merkwürdigen ordnung zur nutzung der straßen (weiß nicht, wie sie heißt) vorgeschrieben.
harry