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Tieferlegung

Ja würd auch passen. 15 Zoll mit 195/45/R15 vielleicht auch noch. Hab ATS Classic auf 175/50/R13 im Auge, kleines Rad und nicht grad modern, aber mir gefällts.



Moin, war grad beim Tüv und der Prüfer meine ja Scheinwerferunterkante ist 2cm zu tief. Nirgends steht was darüber, in der ABE schon garnicht. Weiß von euch jemand was der Sch..... soll ?


Das steht in der STVZO

Zitat:


§50 Abs. 3
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen

Inkrafttreten des Absatzes 3 :
§ 50 StVZO für EZ >01.01.1988 (steht in §72 )


Die Lichtaustrittskante ist bei dem blauen strich:



Das ganze ist n riesen Streitthema. Wenn du`s eingetragen haben willst, fahr zu nem anderen Tüv. Ob`s dadurch legaler wird? Ich denke nicht. Ich fahre seid etwa 2004 zwischen 42 und 48cm Lichtaustrittskante (je nach Fahrzeug) und bisher hatte sich nie jemand daran gestört



Ja ja, der liebe TÜV. Bei der Eintragung von meinem Gewindefahrwerk haben die mir auch so'n Mist aufgetischt. Also nach Hause höher schrauben, eintragen, runterdrehenFertig. Aber wenn Du kein Gewinde hast, vesuch es weiter bei anderen Stellen, oder einem anderen Prüfer. Das ist wieder dieses berühmte Spiel mit dem Ermessensspielraum...


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