Hi Leute
ich habe eine Frontschutzscheibe mir Blaukeil drin. Allerdings blendet die Sonne Trotztdem noch recht stark durch.
wegen meinem Käfig habe ich auch keine Sonnenschutzblenden mehr.
darf ich mit einer lichtundurchlässigen Folie den oberen Teil meiner Frontscheibe abkleben (ca. so weit wie der original Blaukeil geht)
ich finde in der suche oder im inet generell keine genaue Regelung was das betrifft...
vielen Dank schonmal !
Hab dazu folgendes gefunden :
"Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG für
Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andereWeise aufgebracht, so erlischt nach § 19Abs 2 die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.
Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1?4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe u andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß."
und
"Bei einer durchschnittlichen Scheibenbreite von 120 cm ist die rechnerische max.Höhe 8,3 cm, sonst ist man über den 0,1 m² .
Alles was drüber ist, muss als Folie mit BG ausgeführt sein und eine Einzelabnahme ist erforderlich, ob das Sichtfeld noch passt."
Hab da bei google genug gefunden
ok alles klar. danke
ich hab bei google nur so schwammige aussagen gefunden. und überall was anderes.
aber danke. dann weiß ich bescheid. werds dann wohl eintragen lassen müssen..