Thema bitte löschen
Hallo,
das kommt ganz auf die Auspuffanlange an. Wenn Sie eine ABE hat genügt es Diese mitzuführen,wenn Sie ein Gutachten hat muß man Sie eintragen lassen .
Wobei man noch zwischen Abnahme nach § 19 oder § 21 STVZO unterscheidt. § 19 kann unter Umständen auch der Prüfer in der Werkstatt machen z.B von KÜS oder GTÜ. Nach § 21 kann nur der TÜV oder die DEKRA je nachdem wo man wohnt.
Nach welchen § abgenommen werden muss steht im Gutachten.
Gruss Tom 19E
Sind beides §19.3 ABEs. Das heißt ich könnte es in einer werkstatt versuchen ja? Muss nämlich auch noch die felgen eintragen lassen. eigentlich müssten die aber vom TÜVhanse abgenommen werden, da ich ein sportlenkrad hab und das fahrwerk verändert wurde. aber für das lenkrad hab ich auch nur ne ABE und das Fahrwerk steht im schein. eigentlich müsste das ja auch schon zusammen geprüft werden oder? da hat der polizist nämlich nix angemerkt...
Hallo,
also bei den ganzen Dingen, welche eingetragen werden müssen, und den Unklarheiten würde ich an Deiner stelle zum TÜV fahren. Alle Unterlagen mitnehmen mit dem Prüfingenieur sprechen und wenn alles O.K. ist trägt er es auch ein . Oder sagt Dir was Du machen musst damit es Eingetragen wird.
Ich habe im Vorfeld schon öffter mit dem Tüv Umbauten besprochen,und dann war die Abnahme auch kein Problem.
Schöne Grüsse