hallo
wollte mal fragen ob ich unbeding scheinwerfer mit LWR verbauen muss meine originalen hatten LWR allerdings ist da ein motor von kaputt
MFG christoph
kommt aufs baujahr an.
ab 90 ists glaubich pflicht.
mfg ritzi
meines wissens nach müssen die auch ab Bj. 1990 Pflicht sein..aber ich bin mir nicht genau sicher, einer ist bei mir auch def., muss ich noch ändern für den Tüv..
da guckt der tüv garnich hin bei mir sinn die zwar beide vorhanden aber ... funzen nich richtig der tüvler hat da nichmal hingeguckt! mfg
meiner ist BJ. 91 also muss ich eine LWR haben richtig?
dachte mir sowas schon weil die serie drinwaren
bei mir sind se auch serie(Bj. 91) aber die schwarz/klaren habens ned.. wurde auch ned bemaengelt... bis jetzt
@ sushi
also meinste einfach einbauen und fertig?
ja, ich würd sie einbauen.
Du brauchst Sie definitiv!
Wenn die original drinne warn auf jedenfall...ich glaub ab Bj.89 oder 90 eh.
Wenn der Prüfer es nicht merkt hast du Glück gehabt..falls er es merkt heisst wieder umbauen.
Greetz
Die Leuchtweitenregulierung ist sowohl vom Baujahr abhängig als auch davon ob ihr nen Re-Import habt oder nicht.
Meiner ist BJ 91. Allerdings sind dort scheinwerfer ohne LWR eingetragen. Allerdings bezweifel ich die legalität des ganzen. Daher werd ich auch bei Zeiten wieder eine LWR nachrüsten.
ok, wenns sein muss, werd ich bei lust und gelegenheit versuchen eine anzuschrauben.. bezweifle aber das das geht... je nachdem wie lang die einstell schraube ist...
aber danke für die info ZAU
bei meinem 91'er haben sie aber beim Tüv die LWR kontrolliert! WEnn Du sie haben musst und hast sie nicht, kannste zu Fuss nach Hause laufen! Da sind die knallhart
Das ist natürlich wieder Tüv abhängig
Mein Tüver hat`s letzten Juli nicht interessiert. Ich denk mal wenn die Stellmotoren nicht verbaut sind und man den Stecker im Innenraum abzieht und ne Blindkappe drauf setzt, wird die Chance der Kontrolle geringer