mir wollten die grünen auch meine standlichtblinker ankreiden.
hab aber eine ABE von den Blinkern, also sie konnten mir nichts.
standlich in blinkern ist zulässig.
die blinker haben an sich so gut wie immer ein E-zeichen.
aber hinter dem E-zeichen muss ein zusatz stehen, dann sind die auch erlaubt.
auch mit funktionstüchtigen standlichtern in den hauptscheinwerfern!
nach dem genauen zusatz guck ich dan gleich mal. hab aber mal mit nem grünen gestritten und da hab ich mit dem in der stvo geguckt und da steht das extra miot dem zusatz.
@ de-kaiser, such mal kabel nach weiteren schäden ab. ansonsten bleibt eig nur sicherung. oder hast wieder was falsch gemacht
also wenn der mir das richtig erklärt hat is der zusatz die : A02 würd ich behaupten.
das liegt leider alles schon etwas zurück und fenden kann ich da auch grad nix im netz. aber ich bin mir 100 sicher das es erlaubt ist! also laut dem grünen da^^
Pac, das war doch 1A der Zusatz. Danach hattest mich doch auch gefragt als ich die neu hatte und du dich mit Gaarschke oder wen gestritten hattest!
Oder a1A steht da nach dem E->Zeichen.
Aber auf jeden Fall was mit A und ner 1.
Meinst du das?
Richtig, immer so machen!
Zum Thema Begrenzungsleuchten... mir war danach, dass man die Standlichtfunktion im Blinker nicht haben darf... NUR in den USA, da ist das Pflicht! Wurde glaub ich mal in einer Auto-Fernsehsendung gebracht
Da hat jemand einen US-Wagen importiert, Tüv bekam der jedoch nur, als die Standlichtfunktion aus dem Blinker raus war, Grund: Standlicht ist auch bei eingeschaltetem Licht an, das heißt logischerweise, dass der Blinker an ist während der Fahrt, also folgendes Argument des Tüv'ers: "Lenkt andere Fahrzeughalter beim Fahren ab" ...
Also irgendwie sagen da viele was anderes...