habe gehört das von unterkante scheinwerfer 50 cm bis boden , von schweller zum boden 8 cm und unterkante stoss stange bis boden 11 cm sin müssen wegen eintragung von fahrwerk weil ich habe ein trinne und unterkanter scheinwerfer bis boden ist 47, 5 cm
Kommt aufs Baujahr an!
Nicht Scheinwerferunterkante sondern
UNTERE LICHT-AUSTRITTS-KANTE müssen erst ab Bj.1.1.88 min. 50 cm sein...
Verbessere mich, wers besser weiss!
Und von den Anderen Angaben hab ich keine Ahnung =)