Hy,
hab mal ne Frage.
In dem gutachten meiner Felgen steht "spurverbreiterung innerhalb 2%"
wie muss ich das verstehen?
kann mir das mal einer erklären?
zur info:
felgen: 7jx15 et 38
spurplatten 25mm pro seite (50mm achse)
darf ich diese platten dann fahren?
danke im vorraus
pibi06
Steht in meinem Gutachten auch .. soweit wie ich das verstanden hab heist es das du die felgen nicht eintragen brauchts wenn du nur spurplatten montiert hast die innerhalb von 2% der achsen breite liegen.. wenns drüber leigt musst du die felgen gesondert eintragen...
glaub so wars
also i habs grad durch...
du hast angenommen ne et von 38.....
dann hast du ne spurplatte von 10mm...
dann wird gerechnet: et38-10mm= 28mm
und diese 28mm müssen im gutachten stehen...bei den platten...
so läuft das...
habe das frisch durch....deshalb habe i auch meine felgen nicht eingetragen bekommen
die felgen sind eingetragen.
und jetzt hab ich mir spurplatten für die hinterachse geholt.
spurplatten MUSS man immer eintragen lassen...
so hab ich es selber von der Polizei
Zitat:
spurplatten MUSS man immer eintragen lassen...
logisch das spurplatten extra eingetragen werden müssen....
nur wenn ich felgenhabe mit abe wo im gutachten steht, spurverbreiterung bis 2% gilt diese abe doch nur wenn die spurverbreiterung unterhalb von 2% liegt...hab ich richtig verstanden oder?
gruß Seba
Also wenn meine achse 1465mm ist dann sind 2% 29,3mm
sind die 2% pro seite oder pro achse?
gruß
By the Way, wer gerne Radlager wechselt sollte Spurplatten fahren. Bis nen cm Pro Rad is recht unbedenklich kommt aber auf die ET der Felgen an. Sobald du dich der ET 0 näherst oder in den negativen ET Bereich rutschst kannst du schonmal anfangen Radlager zu sammeln.
Hebelwirkung auf die Lager - > massiver Verschleiss.
War ja informativ, aber hat mir ja nicht meine frage beantwortet.
Zitat:
Also wenn meine achse 1465mm ist dann sind 2% 29,3mm
sind die 2% pro seite oder pro achse?