juddn abend
ich hab mal ne grundsätzsliche frage zur ubb.
is die jetzt erlaubt oder nicht, kann mann die eintragen oder nicht?
irgendwie sagt mir hier jeder was anderes
danke für die antworten
Also die Ubb ansich ist erlaubt aber man darf sie im Bereich der Stvo nicht benutzen. Das heißt im Klartext, verbauen Ja aber benutzen nur eingeschränkt: auf Privatgrundstück oder Parkplätzen. Und eintragen ist nich möglich, zumindest nich in Deutschland.
Gruß
Das mans nich benutzen darf is klar im straßenverkehr, aber wenn man die drunter hat ansich is nich strafbar?
Hmm, was stimmt denn nu? Keiner dabei der das sicher weiß. Jeder sagt was anderes. Ich hab schon ein paar mit den eintragungen gesehen...
ja das man sie im bereich der stvo nicht nutzen darf ist mir schon klar, aber darf man sie verbaut haben (also einsatzbereit drunter haben, dass man nur einen schalter umlegen muss)
Nein also drunter haben darf man sie aber muss halt nen extra Schalter besitzen um sie abzuschalten.
Und das Jemand sie eingetragen hat, kann ich irgendwie nicht glauben da es eine Gefährdung und Ablenkung im Straßenverkehr wäre.
Und in einem Land wo blaues Standlicht verboten ist wird bestimmt keine Ubb eingetragen.
Gruß
also du kannst sie dir als einstiegsbeleuchtung eintragen lassen.
aber das auch nicht bei jedem.
einstiegsbeleuchtung? Wie das?
UBB ist nie erlaubt, auch nicht wenn der Knopf irgendwo anders angebracht wird. Siehe StVZO §§49a (1) Satz 1!
Nachweislich gekoppelt mit dem Türkontaktschalter
Tragen aber nicht mehr viele TÜV's etc. ein.Ich habe auch schon von einigen gehört,dass mittlerweile sogar der Anbau verboten ist.
hab doch gerade den § genannt, da steht ganz klar drin:ANBAU verboten
ich halte es eh für ne mega lachnummer.
es sei denn der wagen ist perfekt aufgebaut.