moin männers
ich hab mir überlegt in die lüftungsschächte bei meinem golf 2 blaue leds reinzusetzen , nur jetzt ist die frage ist das legal von wegen polizei ?
mfg
Im Innenraum kannst du eigentlich Tun und lassen was du willst, in Sachen Beleuchtung. Solange du beachtest, daß durch die Beleuchtung keine Personen , auch nicht die sich auserhalb des Fahrzeuges befinden, geblendet werden.
Im Zweifelsfall würde ich aber trotzdem einen extra Schalter vor setzen, damit die nicht auf dauer leuchten.
hatte mir auch die schächte beleuchtet. der tüv-prüfer wollte das nicht und sagte, das die leuchten, nur zusammen mit der türbeleuchtung ansein dürfen, also: tür auf, leuchten an OK ; tür zu, leuchten aus OK
also n kumpel von mir hatte ne endstufe die hatte drei blaue leds drinn.
die hat er hinten auf der hutablage montiert da haben ihn die bullen angehalten und gesagt er müsse das da wegmachen wegen ablenkung anderer verkehrsteilnehmer (geblendet haben die aber mit sicherheit nicht)
würde es auch über n extra schalter machen das da nicht so probleme hast wie z.b. celtic erwähnt hat
gruß juli
also ein kumpel von meinem vater meinte (is bei de grün weißen) darf nur keinen blenden , jetzt ist die frage blenden die in der lüftung ...
Das Problem ist,dass 'blenden' ein deeeeeehnbarer Begriff ist.Manchen übereifrigen Pozilisten reicht schon ein blauer etc. Schimmer im Auto und man bekommt ne Mängelkarte (selbst schon bei nem Bekannten erlebt)