Kannste nur die Augen in der Bucht offen halten
wie meinste das
so leute mal ne frage bin grad von der rennleitung angehalten worden
der meinte dann meine scheinwerfer wären zu tief
jetzt die frage bei einem fahrzeug bj. 89 giebts da schon die beschränkung auf mindestens 50cm?
ja, gilt generell für alle, wenn ich grad richtig gelesen habe:
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Zitat:
ja, gilt generell für alle, wenn ich grad richtig gelesen habe:
müsste diese ausnahme dann aber nicht dort im gesetzestext stehen? hätt ich zumindest so gedacht, aber wer weiß wie sich das der gesetzesgeber denkt XD
Brauchst du ja nicht reinschreiben, neue AU Richtlinien werden ja auch nicht für Autos(bspw. Trabant) gültig, da diese Fahrzeuge nicht den Hauch einer Chance hätten eine grüne Plakette zu bekommen
ah stimmt. hab ihn, den denkfehler
danke
edit: nur frag ich mich dann, wie man denen klar macht bzw woher die wissen, dass das ab 'welchem-datum-auch-immer' vorgeschrieben ist... wo steht sowas denn dann?
Kannst du doch sie fragen, das sie sich bitte gründlich informieren sollen bevor sie ihr Vorhaben durchziehen, sprich stilllegen oder Fahrverbot auferlegen.
Gesetze gelten IMMER für Fahrzeuge die ab dem Datum der Inkraftretung zugelassen sind.
Mein Vater(Polizist) hat es so auch auf Schulung für Fahrzeugmodifikationen beigebracht bekommen, sogar auf mein Nachfragenhin hat der Ausbilder nochmal genauer nachgeforscht und es ist dastäschlich dieses Datum. der 31.12.87 bzw 01.01.88
ok, gut zu wissen. ja, ich denke mal stilllegen wird mir das auto nie ein blauer wollen. ist ja jetz inzwischen wieder, ich schätz mal, 99.9% original.