Zitat:
Eben nicht, der Geschleppte benötigt KEINEN Führerschein!
hmm stimmt ja doch
Rechtsgrundlage für das Abschleppen ist § 15 a StVO, der ausschließlich von liegengebliebenen (= betriebsunfähigen) Fahrzeugen spricht. Der Grundgedanke ist hier der Nothilfegedanke. Beim Abschleppen braucht der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis, muss jedoch die nötigen körperlichen und praktischen Fähigkeiten besitzen, das Fahrzeug sicher zu führen.
Zitat:
wie kommst du denn darauf? seit wann darf jemand ohne führerschein ein fahrzeug lenken?
Um ein Fahrzeug abzuschleppen Bedarf es einen Schlepper und einen Geschleppten. Der Schlepper MUSS einen Führerschein vorweisen können.
Der Geschleppte hingegen nicht. Wäre allerdings von Interesse aller wenn er wenigstens weiß wo die Bremse ist und oder im Ernstfall reagieren kann und den 1. Gang und/oder Handbremse ziehen kann.
also mein kumpel macht gerade sein führerschein und ist kurz vor der prüfung und hatte auch 12 stunden fahrpraxis XD
naja da sollte man sowas schon wissen
ich persönlich lass aber niemanden ohne führerschein hinter mein lenkrad...
weil n auto ohne laufenden motor is schon was anderes als sag ich ma n fahrschulauto....weißt wie ich mein?