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Hilfe bei Rückleuchten Golf 2 benötigt;)

Vwfreak88
  • Themenstarter
Vwfreak88's Golf II

hey jungs eine frage hab hier zuhause schwarz getönte rückleuchten liegen für nen golf 2 von mhw
mein golf ist baujahr 1990 und da die rüllis keine nebelschlussleuchtenfunktion habn ( also die kammer net rot gefärbt ist) würd ich jetzt gern wissen ob ich mir die trotzdem einbauen kann oder ob da der tüv und rennleitung was gegen hat?
oder würde es evtl reichen einfach eine rote birne (wenns die gibt?) da einzusetzen wo die kammer für die nebelschlussleuchte ist

danke schonmal

greetz

wfreak



Du brauchst keine Nebelschlussleuchte!

Bei älteren Fahrzeugen die keine Schlussleuchte haben, ist diese Funktion nicht erforderlich!


Also: Neue Rücklichter einbauen (sofern sie ein Prüfzeichen haben) und ab dafür! Der Tüv wird nichts sagen!


gelöschtes Mitglied

    Hallo!

    StVZO § 53 d (2) besagt, daß mehrspurige Fahrzeuge, die schneller fahren können als 60 Km/h, mit einer oder zwei Nebelschlußleuchten ausgestattet sein MÜSSEN! Das ist hier die gesetzliche Vorgabe. Weiterhin müssen diese Leuchten eine Bauartgenehmigung haben, d.h. jegliche Veränderung an diesen Leuchten ist nicht zulässig, somit erlöscht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mit allen Konsequenzen.

    Probier mal folgendes aus: Nimm eine Taschenlampe und leucht mal durch das Nebelschlußleuchtenloch! Leuchtet das Glas rot, wäre das eine Problem schon mal gelöst. Birne rot anmalen darfst Du nicht, das wäre eine Bauart-Veränderung der Lampe und ist verboten!

    Wenn nicht, kannst Du das Teil vergessen! Nehmen wir mal an, das Nebelloch leuchtet rot mit einer erlaubten, weißen Birne (wie sie normalerweise in jedem Auto zu finden ist), schaust Du mal, ob Du eine ABE für diese Rückleuchten hast oder vom Hersteller auftreiben kannst!. Das Teil ist nicht original, also sollte eigentlich eine ABE dabeisein.

    Schau Dir die Teile genau an. Ist eine E-Nummer vorhanden, so wie E1 oder E2, dann ist alles schon mal im gelben Bereich! Jedes genehmigte Teil am Auto braucht eine solche Nummer, ansonsten darf es nicht eingebaut werden!

    Ich denke, wenn eine E-Nummer dran ist, dürfte schon fast alles in Butter sein. Ich würde trotzalledem nochmals einen TÜv-Prüfer fragen. Denke aber, der wird Dir das selbe sagen wie ich mit der ABE.

    Vielleicht brauchst Du auch gar keine, aber das kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen, denn bei allem, außer meinen Blinkergläsern, die ein E-Zeichen tragen, habe ich Teilegutachten oder ABEs.

    Gruß



    Vwfreak88
    • Themenstarter
    Vwfreak88's Golf II

    hab ja geschrieben das die kammer der nebelschlussleuchte nichtt rot gefärbt ist, also werd ich die wohl vergessen können die rückleuchten obwohl sie E nummer habn, muss ich se wieder verticken und mir andere schwarze rückleuchten suchen mit nebelschlussleuchte, aber danke für die infos


    Nebelschlußleuchten sind erst bei allen Fahrzeugen,die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden,vorgeschrieben.So stehts in der ABE von meinen schwarzen Fifft Rülis.
    Außerdem gibt es die Osram Diadem als rote 21 Watt Birnen,die speziell für NSL sind.
    Ich hatte damals einfach eine normale Birne mit rotem Birnenlack und hatte nie Probleme.


    Vwfreak88
    • Themenstarter
    Vwfreak88's Golf II

    hmm okay danke für die info, ich werd einfach ma schaun was sich machen lässt, werd einfach ma zum tüv fahren und fragen was die sagen, möchte da nämlich auf der sicheren seite sein.


    Der Text von Ledergolf ist zwar richtig. Aber meiner ist ist schon mehrmals durch die HU ohne Nebelschlussleuchten. Mein Mechaniker sagte das gleiche wie manipro und Neyo: Als der gebaut wurde, waren Nebelschlussleuchten noch nicht erforderlich, und daran hat sich nichts geändert...

    Hey, Ledergolf, wo hast du immer die Texte her? Die Internetseiten vom Verkehrsamt durchforstet?


    Hab da auch mal ne Frage zur Beleuchtung:
    Wenn ich an dem Lampenhalter die Belegung so ändere, dass ich statt Bremslicht und Nebelschlusslicht das Rücklicht habe, und statt Rücklicht das Bremslicht, ist das dann noch legal? Aus dem Gefühl heraus würde ich ja schon sagen, nein... Ist ja jeder Sch*** reglementiert hier!

    Oder anders gefragt: Sind solche Umbauten generell erlaubt/verboten?

    MfG, OSO


    Vwfreak88
    • Themenstarter
    Vwfreak88's Golf II

    okay das ja cool hab grad papiere gefunden unter dem ganzen verpackungsmüll^^ die dabeilagen wo das mit dem baujahr auch druf steht, dann kann ich die scnäppchen ja doch verbauen (komplett neu für nur 4 euro, geheiligt werrde ebay)


    vwgolftreff.de
    #9 - 10.02.2008r?ckleuchten mit e aber ohne nebelschlussleuchte rücklicht glühbirne rot schwarze rückleuchten nebelschlussleuchte pinbelegung rÜckleuchte golf 2 birnen rücklicht golf 1 darf man birnen für rücklichter anmalen golf 2 umbau bremslicht als nebelschlußleuchte vw bora wann muss man neue rücklichter anmelden? golf cabrio schwarze fifft leselampe golf 2 sind beim golf 3 zwei nebelschlußleuchten original golf 2 pinbelegung für bremsleuchten nebelschlusslicht problem vw bora nebelschlussleuchte leuchtet auch wenn licht aus golf 2 nebelschluß rückleuchten tüv getönte rücklichter golf rückleuchte ohne nebelschlussleuchte golf2 golf2 rückleuchten einbauen wie kann ich meine rückleuchten rot anmalen getönte rückleuchten golf 2
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