# - heute - 20:40:32Mag sein aber:
Auch hier gibt es die Schwierigkeit mit der Lichtdurchlässigkeit. Aber auch andere Faktoren wie Abriebsfestigkeit, fehlende Bruchverhaltensgutachten sorgen für die illegalität des Auftrages.
Theoretisch schon machbar, aber auch hier wäre es ein Hauch von Nichts, da nunmal die Lichtdurchlässigkeit der Serienscheiben einfach zu nahe an der gesetzlichen Grundlage liegt. Und für dieses Nichts ( je nach Ausführung der Serienscheibe wären es 2-5% ) auch noch so viel Geld auszugeben ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll. Da die serienmäßigen Scheiben schon bis zu knapp 30% getönt sind. Somit müsste die Bedampfung fast transparent sein...
Hier noch ein Link zum Thema, Auszug des KBA:
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