Der Umbau zu einem zeitgenössischen Aufbau ist generell möglich.
Zeitgenössische Werbe- oder Firmenaufschriften sind akzeptabel.
Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren.
Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden, da die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen. Der Umbau in ein Wohnmobil ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.
Kapitel VII: BESONDERHEITEN KRAFTRÄDER
Tank
Der Originaltank muß installiert sein.
Abweichender Tank, z.B. von Nachfolgemodell, kann im Einzelfall akzeptiert werden. In Zweifelsfällen sollte zur Beurteilung Rücksprache mit Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. Ein Zubehörtank kann nur dann positiv begutachtet werden, wenn es sich nachweislich um zeitgenössisches Zubehör handelt.
Eigenbauten mit abweichender Optik sind nicht möglich.
Nachbauten von Originaltanks und zeitgenössischen Zubehör-Tanks sind zulässig.
Auspuffanlage
Es können nur Originalanlagen oder originalgetreue Nachbauten positiv begutachtet werden. Bei Vorkriegsfahrzeugen sind Zugeständnisse möglich, jedoch darf das originale Erscheinungsbild nur minimal verändert werden.
Typgeprüfte Zubehör-Anlagen (z.B. „4 in 1“ bei Serie „4 in 2&ldquo dürfen montiert werden.
Sitzbank oder Sitz
Es wird die Ausrüstung mit einem Originalsitz oder einer Originalsitzbank (auch originalgetreue Nachbauten) gefordert.
Desweiteren ist die Ausstattung mit Sitzen oder Sitzbänken von Nachfolgemodellen desselben Herstellers (auch deren originalgetreue Nachbauten) möglich.
Andere Sitze oder Sitzbänke können auch dann akzeptiert werden, wenn sie sich optisch nahe am Original darstellen.
Entscheidungsmatrix zur Beurteilung von Abweichungen gegenüber dem Original-Zustand