# - heute - 04:52:36@ banaba
Das kann schon sein aber wenn du MAL ANGENOMMEN jemanden tot fährst und die Versicherung checken dein Auto dann kannste dich drauf verlassen das die das als Grund bringen das es Fahrlässig war. Und da wird dann auch kein TÜV sagen "Ich habe ihm mündlich zugesichert das das ok ist."
Da würde ich mir mehr gedanken drüber machen als um die Rennleitung, die sehen das ja eh nicht.